DRV erarbeitet Übergangsregeln für den Wiedereinstieg in den Rugby Spielbetrieb
Es dreht sich etwas!
Nach der Lockerung der Ausgangsbestimmungen in den einzelnen Bundesländern wird nun auch in den Entscheidungs-Etagen des Sports auf Bundesebene über einen Wiedereinstieg beraten. Wichtigstes Ziel bleibt: Spieler, Trainer und Angehörige nicht unnötigen Risiken auszusetzen, denn weder gibt es einen Impfstoff gegen das Virus noch Antikörper Tests, die zeigen könnten, ob bestimmte Personen keine Gefahr mehr droht.
Um dies sicherzustellen, hat der DOSB 10 Leitplanken erarbeitet, welche als Grundlage für die Ausarbeitung durch die Fachverbände dienen.
Der DRV (Deutsche Rugby-Verband) hat sich mit Experten beraten:
Auf 5 Seiten stellt dieser ein dreistufiges Modell vor. Die erste Phase bezieht sich auf das Training in Kleingruppen von max 4 Personen pro Spielfeld-Hälfte, Phase 2 noch ohne Kontakt-Training aber in größeren Gruppen und Phase 3 beschreibt die Wiederaufnahme des SPielbetriebs. Des Weiteren wird im Dokument auf soziale analoge Kontakte vor und nach dem Spiel eingegangen, die Benutzung von Umkleidekabinen etc.
Sportartspezifische Übergangsregeln der Verbände.
Daten für den Betrieb außerhalb der Nationalmannschaften werden allerdings noch nicht genannt.